Das (Groß-)Berlin-Gesetz von 1920 schuf die Rahmenbedingungen auch für eine neue Wohnungspolitik. Sie führte zur Verbesserung der Wohnverhältnisse breiter Schichten. Erst mit (Groß-)Berlin war eine einheitliche kommunale Planung und ein öffentlich kontrollierter Wohnungsbau möglich, der in der Weimarer Republik, in der NS-Zeit und in den Jahrzehnten der Spaltung der Stadt unterschiedli…